Kann ich bei einem Website-Relaunch alte Texte und Bilder übernehmen?
Ja, meistens den größten Teil. Texte, Fotos, Logo, Preise und Rechtstexte können Sie mitnehmen, wenn sie noch stimmen und Sie sie verwenden dürfen. Prüfen Sie vorher zwei Dinge: wer die Rechte an Fotos und Texten hat, und ob Sie die Fotos in voller Größe haben. Neu schreiben müssen Sie meistens nur, was veraltet ist.
Was lässt sich aus der alten Seite mitnehmen?
Fast alles, was Inhalt ist. Ein Relaunch tauscht vor allem Aufbau, Technik und Gestaltung aus. Was Sie über Ihren Betrieb zu sagen haben, ändert sich dadurch nicht. Die Sorge, bei null anzufangen, ist deshalb meistens unbegründet. Neu anfangen müssen Sie nur dort, wo der Inhalt selbst nicht mehr stimmt.
| Inhalt | Übernehmen? | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Texte über den Betrieb | meistens ja | Stimmen Jahreszahlen, Namen und Angebot noch? Und wer hat sie geschrieben? |
| Leistungen, Speisekarte, Preise | ja, nach Prüfung | Jede Zahl einmal gegen Ihre aktuelle Liste lesen. |
| Fotos | ja, mit Rechten und Originaldatei | Nicht von der alten Seite herunterladen, sondern die Originale suchen. |
| Logo | ja | Am besten als Vektordatei (SVG, PDF oder EPS) von dem, der es gestaltet hat. |
| Impressum und Datenschutzerklärung | ja, wenn aktuell | Die Datenschutzerklärung muss zu dem passen, was die neue Seite einbindet. |
| Kontaktdaten, Öffnungszeiten | ja | Die Zeile, die auf alten Seiten am häufigsten nicht mehr stimmt. |
| Seitenadressen | so viele wie möglich | Jede Adresse, die sich ändert, bekommt eine Weiterleitung. |
Zur Datenschutzerklärung ein Satz mehr: Nutzt die neue Seite andere Dienste als die alte, etwa ein anderes Kontaktformular, eingebundene Schriften oder eine Karte, dann beschreibt die alte Erklärung nicht mehr, was wirklich passiert. Was hineingehört, steht in meinem Artikel zu den DSGVO-Pflichtangaben.
Wie war das bei meinen eigenen Seiten?
Ich habe das zweimal selbst gemacht. Die Website von Wild Moments, meinem zweiten Betrieb mit Papageien-Erlebnissen in Tirol, lief in WordPress mit einem Seitenbaukasten-Plugin namens Elementor. Im Juni 2026 habe ich sie auf ein eigenes Theme umgebaut. Alle zehn Inhaltsseiten habe ich neu aufgebaut, aber mit den Fotos, die schon in der Mediathek lagen. Die fünf Rechtsseiten, also Impressum, Datenschutz, Widerruf, AGB und Cookie-Hinweis, hatten schon echte Inhalte. Die habe ich gelassen, wie sie waren.
Das alte Plugin habe ich zuerst nur deaktiviert, nicht gelöscht. So blieb der Weg zurück offen, bis die neue Version lief. Gelöscht habe ich es erst danach.
Das zweite Mal war mein Studio selbst. Im Oktober 2026 ist es von digital.wildmoments.at auf wilddigitalmoments.com umgezogen, auf einen anderen Server. Die Inhalte sind mitgekommen. Jede alte Adresse leitet dauerhaft auf die passende neue weiter: Wer heute digital.wildmoments.at/fertig aufruft, landet auf wilddigitalmoments.com/fertig. Das habe ich beim Schreiben dieses Artikels noch einmal geprüft.
Aus beiden Umzügen nehme ich dasselbe mit. Die Inhalte waren nie das Problem. Das Problem ist, sie rechtzeitig vollständig beisammen zu haben.
Darf ich alte Fotos und Texte weiterverwenden?
Ihre eigenen, ja. Bei allem anderen kommt es auf die Abmachung an, nicht darauf, wer bezahlt hat. Das österreichische Urheberrechtsgesetz gibt das Recht an einem Foto dem, der es aufnimmt (§ 74). Bei Fotos, die gewerbsmäßig entstehen, gilt der Inhaber des Fotobetriebs als Hersteller. Was Sie als Kunde mit den Bildern tun dürfen, muss er Ihnen erlaubt haben. Das Gesetz nennt das Werknutzungsbewilligung, oder Werknutzungsrecht, wenn es ausschließlich ist (§ 24). Bei Texten, die eine Agentur für Sie geschrieben hat, entscheidet ebenso der Vertrag.
Praktisch heißt das: Suchen Sie die Rechnung oder die Mail des Fotografen. Steht dort, wofür Sie die Bilder verwenden dürfen, lesen Sie, ob eine neue Website darunterfällt. Steht nichts dort, fragen Sie kurz schriftlich nach. Eine Zusage per Mail ist mehr wert als eine Erinnerung. Bei gekauften Stockfotos lesen Sie die Lizenz des Anbieters, nicht meine Zusammenfassung.
Dann die Menschen auf den Bildern. § 78 schützt Bildnisse: Sie dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn das berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt. Ein altes Teamfoto mit jemandem, der längst woanders arbeitet, würde ich deshalb nicht ungefragt wieder hochladen. Bei meinen eigenen Fotos für Wild Moments war ich streng: In dem Archiv, aus dem ich ausgewählt habe, zeigten 42 von 60 Bildern ein Kind. Keines davon kam auf die Seite.
Ich bin kein Anwalt. Wenn es über Rechte an Bildern wirklich Streit gibt, fragen Sie bitte einen.
Quelle: Urheberrechtsgesetz (UrhG), §§ 24, 74 und 78, Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Sind die alten Fotos groß genug?
Die Bilder, die heute auf Ihrer alten Seite stehen, oft nicht. Eine Website speichert Fotos meistens verkleinert und komprimiert, damit sie schnell lädt. Wer sie mit der rechten Maustaste herunterlädt, bekommt genau diese kleine Version. In einem neuen Layout mit breiten Bildern sieht man das sofort.
Suchen Sie deshalb die Originale: beim Fotografen, auf dem Handy, in der Cloud oder auf dem alten Rechner. Ein Handyfoto in voller Größe ist für eine Website oft brauchbarer als die verkleinerte Kopie eines Profifotos.
Welche Texte sollte ich trotzdem neu schreiben?
Die, die nicht mehr stimmen, und den ersten Satz jeder Seite. Typisch veraltet sind Jahresangaben wie „seit 15 Jahren“ ohne Startjahr, Namen von Mitarbeitern, Preise, Öffnungszeiten und Angebote, die es nicht mehr gibt. Lesen Sie jede Seite einmal mit einer Frage: Würde ich das heute am Telefon genauso sagen?
Der erste Satz ist der zweite Kandidat. Viele alte Seiten beginnen mit „Herzlich willkommen auf unserer Homepage“. Ein neuer Aufbau ist die Gelegenheit, dort hinzuschreiben, was Sie anbieten und für wen. Wie das ohne Werbesprache geht, steht in Website-Texte selbst schreiben oder schreiben lassen?
Und ein Grund, nicht alles umzuschreiben: Seiten, die bei Google gut stehen, tun das auch wegen ihres Inhalts. Was bei einem Relaunch mit Ihrer Platzierung passiert, habe ich in Wann lohnt sich ein Website-Relaunch? aufgeschrieben.
Was sichere ich, bevor die alte Seite abgeschaltet wird?
- Alle Texte als DateiJede Seite in ein Dokument kopiert, auch Impressum und Datenschutzerklärung. Endet der Vertrag mit dem alten Anbieter, kommen Sie vielleicht nicht mehr hinein.
- Die Originale der FotosMit der Rechnung oder Mail, die sagt, wofür Sie sie verwenden dürfen.
- Das Logo als VektordateiEin Logo, das nur als kleines Bild von der Website existiert, wird auf einem großen Bildschirm unscharf.
- Eine Liste aller alten AdressenDamit jede eine Weiterleitung auf die neue bekommt. Viele Seiten haben unter /sitemap.xml schon so eine Liste.
- Die Zugänge zu Domain und E-MailWer die Domain verwaltet, entscheidet, wohin sie zeigt. Was das kostet und wem sie gehören sollte, steht im Artikel zu Domain und Hosting.
Was übernimmt eine fertige Seite von Ihnen?
Bei meinen fertigen Websites ist die Titelfrage fest eingebaut. Der Aufbau bleibt, der Inhalt wird Ihrer: Ihr Logo, bis zu drei Farben aus Ihrem Logo statt der Akzentfarben, Ihre Texte, Ihre Fotos, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Ihre Speisekarte oder Leistungen, Impressum und Datenschutz. Online geht die Seite sieben Tage, nachdem Ihr Material da ist. Wer schon eine alte Website hat, hat das meiste davon bereits. Ein anderer Grundton oder andere Schriften kosten 50 Prozent Aufschlag.
Manchmal brauchen Sie aber gar keinen Relaunch. Ist Ihre Seite technisch in Ordnung und sind nur Preise und Öffnungszeiten veraltet, tauschen Sie die aus. Das ist Pflege, kein neues Projekt. Wie Sie das selbst machen, steht in Kann ich meine Website selbst pflegen?
Häufige Fragen
Ja, wenn Sie sie vorher nicht sichern. Kopieren Sie jede Seite in ein Dokument, bevor der alte Vertrag endet, auch Impressum und Datenschutzerklärung. Danach kommen Sie oft nicht mehr an die Inhalte heran.
Nicht automatisch. Nach § 74 Urheberrechtsgesetz hat der Hersteller das Recht am Foto, bei gewerbsmäßigen Aufnahmen der Inhaber des Fotobetriebs. Was Sie damit tun dürfen, steht in Ihrer Abmachung mit ihm. Fehlt sie, fragen Sie schriftlich nach.
Technisch ja, aber meistens bekommen Sie so nur eine verkleinerte, komprimierte Kopie. Für die neue Seite sind die Originaldateien besser: vom Fotografen, vom Handy oder aus Ihrer Cloud.
Nur wenn sich Angaben geändert haben. Die Datenschutzerklärung sollten Sie dagegen prüfen, sobald die neue Seite andere Dienste nutzt als die alte, etwa ein anderes Formular oder eine eingebundene Karte.
Meistens nicht. Schreiben Sie neu, was veraltet ist, und den ersten Satz jeder Seite. Der Rest kann bleiben, wenn Sie ihn heute am Telefon noch genauso sagen würden.
ÜBER DEN AUTOR
Was kann von Ihrer alten Seite bleiben?
Schicken Sie mir die Adresse Ihrer jetzigen Website. Ich sage Ihnen, welche Texte und Bilder Sie übernehmen können und was neu gemacht werden sollte. Spätestens in 2 Werktagen haben Sie den Fixpreis schriftlich.